Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Einreise mit Hunden aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für Drittländer gelten andere Vorschriften, die man auf der Webseite der dänischen Botschaft nachlesen kann.
Alle nach Dänemark einreisenden Hunde müssen eindeutig identifizierbar sein. Dieser Nachweis erfolgt vorzugsweise durch einen Microchip auf der linken Halsseite. Bei bis zum 02.07.2011 gekennzeichneten Hunden wird auch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert.
Um mit dem Hund nach Dänemark zu reisen, muss der Halter über einen internationalen anerkannten EU-Heimtierausweis für sein Tier verfügen. Vorgeschrieben ist eine gültige Tollwutimpfung, die vom Tierarzt im Impfausweis dokumentiert wurde. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise erfolgt sein. Die letzte Impfung oder Nachimpfung darf nicht älter als die Tätowierung oder Chip-Kennzeichnung sein.
Ungeimpfte Welpen im Alter von unter 3 Monaten dürfen nur nach Dänemark einreisen, wenn ihr Besitzer seinen Wohnort in Dänemark hat. Dazu bedarf es einer Genehmigung. Für reine Urlaubsreisen dürfen Welpen nicht einreisen.
Gefährliche Rassen und Kreuzungen
Über den Sinn von Gesetzen über "gefährliche Rassen" lässt sich streiten. Fakt ist, dass man in Dänemark Einschränkungen akzeptieren muss. Das betrifft aber nur Hunde, die zu folgenden Rassen oder deren Kreuzungen gehören. Mit "normalen" Rassen gibt es keine Probleme bei der Einreise und beim Aufenthalt, sofern man sich an die ortsüblichen Regeln hält und der Hund nicht durch Aggressivität auffällt.
Mit Hunden der Rassen
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Ovtcharka
- Kaukasischer Ovtcharka
- Südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
und deren Kreuzungen darf man nicht nach Dänemark einreisen. Die Haltung und Zucht dieser Tiere ist im Land verboten. Verstöße werden mit harten Strafen geahndet, teilweise wurden Hunde auf Anweisung der Polizei schon getötet. Es gibt eine Einreise-Übergangsregelung für Hunde dieser Rassen (außer Pitbull Terrier und Tosa Inu), welche vor dem 17.03.2010 angeschafft wurden. Diese Tiere darf man noch nach Dänemark mitnehmen, sollte aber immer plausible Dokumente mitführen, welche Abstammung und Kaufdatum zweifelsfrei dokumentieren. Zusätzlich sind diese Tiere im öffentlichen Raum an einer maximal 2 Meter langen Leine zu führen und müssen einen sicheren Maulkorb tragen. Zu bedenken ist auch, dass die Mitarbeiter der dänischen Polizei mehrheitlich keine Hundeexperten sind. Den Polizisten wird es oft schwerfallen, die Rasse oder die Ahnen eines ähnlich aussehenden Mischlings zweifelsfrei zuzuordnen. Das Risiko ist also in jedem einzelnen Fall vom Hundebesitzer gut abzuwägen. Sicher ist es eine gute Idee, sich die Einreisebestimmungen von der Webseite der dänischen Botschaft auszudrucken und für den Streitfall mitzunehmen. Ebenso unerwünscht sind andere Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben, also schon Personen angegriffen, Sachen beschädigt haben oder einen aggressiven Eindruck erwecken. Die Sanktionen reichen von Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Einschläferung des Tieres in drastischen Fällen. Wie den Informationen der dänischen Botschaft zu entnehmen ist, unterliegt die dänische Polizei dem Proportionalitätsprinzip. Ihre Entscheidungen dürfen nicht drastischer als notwendig ausfallen. Die dänische Botschaft schreibt eindeutig nicht nur über die Pflichten, sondern auch über die Rechte der Hundehalter, auch in Zweifelsfällen. Bitte informieren Sie sich als Hundehalter immer direkt auf der aktuellen Version dieser offiziellen Webseite . Der Link zur Seite ändert sich leider oft, so dass Sie die Information u.U. selbst auf der Botschaftsseite recherchieren müssen. Wichtig: Wir von daenemark-hund.net geben uns große Mühe, die Einreisebestimmungen korrekt zu veröffentlichen. Trotzdem können wir keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit geben. Da sich die Bestimmungen schnell ändern und speziell über die gefährlichen Rassen aktuell diskutiert wird, empfehlen wir Ihnen unbedingt zusätzlich, die oben genannte Webseite der dänischen Botschaft zu besuchen.
© * Foto oben: Welpe läuft am Strand, Martin Valigursky | Dreamstime.com
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